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Donnerstag, 29. Mai 2025 Mediadaten Fankurve
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Holzminden/Berlin (red). Die Bundestagsabgeordnete Mareike Wulf (CDU) hat die geplante Verlängerung der Fristen für die Finanzhilfen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen als „wichtiges Signal an Länder und Kommunen“ gewürdigt. In der ersten Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag unterstrich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium die Bedeutung dieser Maßnahme auch für die Kommunen in der Region.

„Das erste Gesetz dieser Legislatur hat das Bundesfamilienministerium eingebracht“, so Wulf erfreut. „Unsere Arbeit hat begonnen! Diese Verlängerung wirkt zwar erstmal sehr technisch, ist aber ein wichtiges Signal: Der Bund lässt Länder und Kommunen beim Ganztagsausbau nicht allein.“

Planungssicherheit für Kommunen und Familien

Wulf betonte, wie essenziell Planungssicherheit vor Ort sei – sowohl für die Verantwortlichen in den Kommunen als auch für die Familien. „Ganztagsangebote sind ein zentraler Baustein für gute Bildung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – auch bei uns in der Region“, erklärte sie. Der Ganztagsausbau werde ein Schwerpunkt der aktuellen Legislaturperiode. „Die Herausforderungen bei der Gewinnung von Personal und dem Umbau von Schulen können Länder und Kommunen nur mit Unterstützung des Bundes meistern.“

Milliardenhilfe bis 2029

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verlängerung der Frist zur Nutzung von 3,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den Ganztagsausbau bis Ende 2029 – ursprünglich sollten diese Mittel nur bis 2027 abrufbar sein. Niedersachsen stehen dabei rund 278 Millionen Euro zur Verfügung, auch nicht verausgabte Mittel aus dem vorherigen Beschleunigungsprogramm werden einbezogen.

Gemäß Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) müssen sich Länder und Kommunen mit mindestens 30 Prozent an den Investitionskosten beteiligen. Das Land Niedersachsen übernimmt künftig die Hälfte dieses Anteils, die restlichen 15 Prozent tragen die Kommunen.

Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026

Der Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise in Kraft – zunächst für Erstklässler, ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle Klassen 1 bis 4. Die verlängerte Abruffrist der Bundesmittel soll sicherstellen, dass Bauprojekte trotz Engpässen bei Material oder Personal abgeschlossen werden können.

Foto: Büro Wulf

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