Holzminden/Hehlen (awin). Am Amtsgericht Holzminden ist am Donnerstag, 5. Februar 2026, ein Strafverfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung verbotener pornografischer Inhalte mit Minderjährigen verhandelt worden. Angeklagt war ein 34-jähriger Mann aus Hehlen.
Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung im April 2024 waren bei ihm insgesamt 119 entsprechende Dateien sichergestellt worden, darunter sowohl kinderpornografische (102 Dateien) als auch jugendpornografische (17 Dateien) Inhalte.
Der Angeklagte erschien ohne Verteidigung vor Gericht und legte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und sich während des gesamten Ermittlungsverfahrens kooperativ gezeigt. „Das war das Dümmste, was ich je gemacht habe. Ich habe aus Desinteresse am eigenen Leben einfach alles angeschaut und heruntergeladen, was online zu kriegen war“, so der 34-Jährige.
Urteil folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich wurde eine Geldauflage in Höhe von 1980 € festgesetzt, zahlbar in 36 Monatsraten zu je 55 Euro. Der Betrag kommt der Holzmindener Tafel zugute.
Bewährungsauflagen und Kosten
Darüber hinaus hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen und erhält für die Dauer der Bewährung einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Richter habe seine Entscheidung mit einer positiven Zukunftsprognose begründet und auf das umfassende Schuldeingeständnis sowie die volle Kooperation des Angeklagten verwiesen.