Holzminden/Bevern (awin). Außergewöhnlich kurz ist am Donnerstagmorgen, 5. Februar 2026, eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Holzminden verlaufen. Verhandelt werden sollte eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung auf dem Schlossplatz in Bevern im vergangenen Sommer.
Vor Gericht erschienen jedoch lediglich der Mitangeklagte, ein 28-jähriger Mann aus Bevern, sowie eine Zeugin aus Beverungen. Der Hauptangeklagte aus Holzminden und zwei weitere, für das Verfahren wichtige Zeugen, blieben der Vorladung ohne Angabe von Gründen fern.
Das Gericht stellte fest, dass eine Durchführung der Hauptverhandlung unter diesen Umständen nicht zielführend sei und setzte das Verfahren aus. Das unentschuldigte Fernbleiben hatte unmittelbare Konsequenzen. Gegen den Hauptangeklagten erließ der zuständige Richter einen Haftbefehl. Einer der nicht erschienenen Zeugen wurde zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verurteilt, ersatzweise drohen ihm drei Tage Ordnungshaft.
Die Hauptverhandlung soll neu terminiert werden, sobald die ausgesprochenen Maßnahmen vollstreckt sind.