Donnerstag, 21. Mai 2026 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Hameln (red). Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 werden auch in Hameln wieder viele Menschen gemeinsam mitfiebern wollen. Die Stadt Hameln weist deshalb frühzeitig darauf hin, dass öffentliche Übertragungen von Fußballspielen im Freien – das sogenannte Public Viewing – in den Abend- und Nachtstunden grundsätzlich möglich sind. Veranstalterinnen und Veranstalter müssen dafür jedoch vorab eine Genehmigung einholen.

Spiele wegen Zeitverschiebung häufig spät abends

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 findet vom 11. Juni bis 19. Juli statt und wird erstmals gemeinsam von Kanada, Mexiko und den USA ausgerichtet. Aufgrund der Zeitverschiebung werden zahlreiche Spiele der Vor- und Finalrunde in Deutschland zwischen 22 und 6 Uhr übertragen.

Damit Public Viewing während des Turniers dennoch möglich bleibt, hat die Bundesregierung eine befristete Verordnung zum Lärmschutz auf den Weg gebracht. Diese gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und ermöglicht den zuständigen Behörden Ausnahmen von den sonst geltenden Lärmschutzregelungen.

Genehmigung weiterhin erforderlich

Ziel der Verordnung ist es, das öffentliche Interesse an dem internationalen Sportereignis mit dem Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm in Einklang zu bringen.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter bedeutet das: Public Viewing nach 22 Uhr ist nicht automatisch erlaubt, sondern muss weiterhin im Einzelfall genehmigt werden. Wer eine öffentliche Übertragung im Freien plant, muss rechtzeitig einen Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln stellen.

Angaben zu Ort, Zeit und Technik notwendig

Der Antrag muss Angaben zum genauen Zeitraum der Veranstaltung, also Datum und Uhrzeit, zum Veranstaltungsort, zur voraussichtlich erwarteten Zuschauerzahl sowie zur eingesetzten Tontechnik enthalten. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist telefonisch unter 05151 / 202-1959 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Soll für das Public Viewing öffentlicher Raum genutzt werden, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese kann beim Ordnungsamt der Stadt Hameln unter 05151 / 202-1562 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Stadt bittet um frühzeitige Abstimmung

Die Stadt Hameln bittet Veranstalterinnen und Veranstalter, ihre Planungen frühzeitig mit den zuständigen Stellen abzustimmen. So könne dazu beigetragen werden, dass die Fußball-WM 2026 auch in Hameln gemeinschaftlich, stimmungsvoll und zugleich rücksichtsvoll erlebt werden könne.

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255