Hameln-Pyrmont (red). Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für geflügelhaltende Betriebe mit mehr als 50 Tieren im Landkreis Hameln-Pyrmont ist ausgelaufen. Die Regelung, die am 12. März 2026 in Kraft getreten war, endete wie geplant am 9. April 2026.
Gefährdungslage weiterhin bestehen
Trotz des Endes der Maßnahme bleibt die Gefährdungslage bestehen. Das Geflügelpestvirus gilt als zunehmend endemisch in der Wildvogelpopulation, das heißt, es kommt dort dauerhaft vor und zirkuliert kontinuierlich.
Der Landkreis ruft daher alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit und zur konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf. Insbesondere der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, eine sorgfältige Stallhygiene sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen bleiben entscheidend, um Geflügelbestände wirksam vor einer Infektion zu schützen.
Symptome und Meldepflicht beachten
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen, insbesondere wildlebende Wasservögel gelten häufig als symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Infiziertes Geflügel zeigt unter anderem einen plötzlichen Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, einen starken Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen sowie Atemnot und Atemgeräusche. Enten und Gänse zeigen dagegen oft nur milde oder kaum erkennbare Symptome.
Bei Auftreten entsprechender Anzeichen sollten unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden, das Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt.
Risiko für Menschen gering
Eine Ansteckung von Menschen mit Geflügelpest kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensivem direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel vorkommen. Insgesamt wird das Risiko jedoch als sehr gering eingeschätzt.
Tote Wildvögel – insbesondere Greifvögel, Enten, Kraniche und Gänse – können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032504 oder per E-Mail an
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sowie zu bestehenden Aufstallungspflichten in Niedersachsen sind online unter Aviäre Influenza | Tierseucheninfo abrufbar.